Rechtsprechung
LSG Thüringen, 14.04.2015 - L 6 SF 352/15 E |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Justiz Thüringen
§ 63 SGG, § 189 SGG, § 64 Abs 3 S 2 SGB 10
Sozialgerichtliches Verfahren: Kostenpflicht für Träger der Sozialhilfe; Zustellerfordernis für Auszüge aus dem Verzeichnis der Gebühren für Streitsachen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- LSG Thüringen, 27.02.2014 - L 6 SF 1867/13
Festsetzung von Gerichtskosten gegenüber der Verwaltung durch Erhebung einer …
Auszug aus LSG Thüringen, 14.04.2015 - L 6 SF 352/15
Zur Vollständigkeit wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Verzeichnis der Rechtsstreite angesichts der Monatsfrist des § 189 Abs. 2 S. 2 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) nach § 63 Abs. 1 SGG zuzustellen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Februar 2014 - L 6 SF 1867/13 E).
- LSG Thüringen, 02.05.2018 - L 1 SF 226/16
Sozialgerichtliches Verfahren - Gerichtskosten - Erstattungsstreitigkeit zwischen …
Im Weiteren hat sich der Erinnerungsführer auf eine Entscheidungen des Thüringer Landessozialgerichts (vom 14. April 2015 - L 6 SF 352/15 E) und des Sozialgerichts Mannheim (vom 7. Mai 2013 - S 9 SO 4188/12) berufen.Dieser Auffassung des Bundessozialgerichts schließt sich der Senat ausdrücklich an (a.A. noch der früher zuständige 6. Senat des Thüringer Landessozialgerichts mit Beschlüssen vom 18. März 2015 - L 6 SF 71/15 B und 14. April 2015 - L 6 SF 352/15 E, beide nach juris) und ergänzt, dass § 197a Abs. 3 SGG weder hinsichtlich der Erstattungsgrundlage noch der Art der Leistungsträgerschaft des anderen Trägers differenziert.
- LSG Thüringen, 02.05.2018 - L 1 SF 292/16
Sozialgerichtliches Verfahren - Gerichtskosten - Erstattungsstreitigkeit zwischen …
Im Weiteren hat sich der Erinnerungsführer - unter Bezugnahme auf ein Parallelverfahren - auf Entscheidungen des Thüringer Landessozialgerichts (Beschluss vom 14. April 2015 - L 6 SF 352/15 E) und des Sozialgerichts Mannheim (Beschluss vom 7. Mai 2013 - S 9 SO 4188/12) berufen.Dieser Auffassung des Bundessozialgerichts schließt sich der Senat ausdrücklich an (a.A. der früher zuständige 6. Senat des Thüringer Landessozialgerichts, Beschlüsse vom 18. März 2015 - L 6 SF 71/15 B und 14. April 2015 - L 6 SF 352/15 E, beide nach juris) und ergänzt, dass § 197a Abs. 3 SGG weder hinsichtlich der Erstattungsgrundlage noch der Art der Leistungsträgerschaft des anderen Trägers differenziert.
- LSG Thüringen, 04.05.2018 - L 1 SF 291/16
Anfall von Gerichtskosten bei Erstattungsstreitigkeiten von Sozialhilfeträgern …
Im Weiteren hat sich der Erinnerungsführer auf eine Entscheidungen des Thüringer Landessozialgerichts (vom 14. April 2015 - L 6 SF 352/15 E) und des Sozialgerichts Mannheim (vom 7. Mai 2013 - S 9 SO 4188/12) berufen.Dieser Auffassung des Bundessozialgerichts schließt sich der Senat ausdrücklich an (a.A. noch der vormalige 6. Senat des Thüringer Landessozialgerichts mit Beschlüssen vom 18. März 2015 - L 6 SF 71/15 B und 14. April 2015 - L 6 SF 352/15 E, beide nach juris) und ergänzt, dass § 197a Abs. 3 SGG weder hinsichtlich der Erstattungsgrundlage noch der Art der Leistungsträgerschaft des anderen Trägers differenziert.
- LSG Thüringen, 04.05.2018 - L 1 SF 289/16
Sozialgerichtliches Verfahren - Gerichtskostenfreiheit für Träger der Sozialhilfe …
Im Weiteren hat sich der Erinnerungsführer auf eine Entscheidungen des Thüringer Landessozialgerichts (vom 14. April 2015 - L 6 SF 352/15 E) und des Sozialgerichts Mannheim (vom 7. Mai 2013 - S 9 SO 4188/12) berufen.Dieser Auffassung des Bundessozialgerichts schließt sich der Senat ausdrücklich an (a.A. noch der vormalige 6. Senat des Thüringer Landessozialgerichts mit Beschlüssen vom 18. März 2015 - L 6 SF 71/15 B und 14. April 2015 - L 6 SF 352/15 E, beide nach juris) und ergänzt, dass § 197a Abs. 3 SGG weder hinsichtlich der Erstattungsgrundlage noch der Art der Leistungsträgerschaft des anderen Trägers differenziert.
- LSG Thüringen, 02.05.2018 - L 1 SF 290/16
Sozialgerichtliches Verfahren - Gerichtskosten - Erstattungsstreitigkeit zwischen …
Im Weiteren hat sich der Erinnerungsführer auf eine Entscheidungen des Thüringer Landessozialgerichts (vom 14. April 2015 - L 6 SF 352/15 E) und des Sozialgerichts Mannheim (vom 7. Mai 2013 - S 9 SO 4188/12) berufen.Dieser Auffassung des Bundessozialgerichts schließt sich der Senat ausdrücklich an (a.A. noch der früher zuständige 6. Senat des Thüringer Landessozialgerichts mit Beschlüssen vom 18. März 2015 - L 6 SF 71/15 B und 14. April 2015 - L 6 SF 352/15 E, beide nach juris) und ergänzt, dass § 197a Abs. 3 SGG weder hinsichtlich der Erstattungsgrundlage noch der Art der Leistungsträgerschaft des anderen Trägers differenziert.