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   LSG Thüringen, 14.04.2015 - L 6 SF 352/15 E   

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https://dejure.org/2015,8612
LSG Thüringen, 14.04.2015 - L 6 SF 352/15 E (https://dejure.org/2015,8612)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 14.04.2015 - L 6 SF 352/15 E (https://dejure.org/2015,8612)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 14. April 2015 - L 6 SF 352/15 E (https://dejure.org/2015,8612)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Thüringen

    § 63 SGG, § 189 SGG, § 64 Abs 3 S 2 SGB 10
    Sozialgerichtliches Verfahren: Kostenpflicht für Träger der Sozialhilfe; Zustellerfordernis für Auszüge aus dem Verzeichnis der Gebühren für Streitsachen

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Thüringen, 27.02.2014 - L 6 SF 1867/13

    Festsetzung von Gerichtskosten gegenüber der Verwaltung durch Erhebung einer

    Auszug aus LSG Thüringen, 14.04.2015 - L 6 SF 352/15
    Zur Vollständigkeit wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Verzeichnis der Rechtsstreite angesichts der Monatsfrist des § 189 Abs. 2 S. 2 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) nach § 63 Abs. 1 SGG zuzustellen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Februar 2014 - L 6 SF 1867/13 E).
  • LSG Thüringen, 02.05.2018 - L 1 SF 226/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gerichtskosten - Erstattungsstreitigkeit zwischen

    Im Weiteren hat sich der Erinnerungsführer auf eine Entscheidungen des Thüringer Landessozialgerichts (vom 14. April 2015 - L 6 SF 352/15 E) und des Sozialgerichts Mannheim (vom 7. Mai 2013 - S 9 SO 4188/12) berufen.

    Dieser Auffassung des Bundessozialgerichts schließt sich der Senat ausdrücklich an (a.A. noch der früher zuständige 6. Senat des Thüringer Landessozialgerichts mit Beschlüssen vom 18. März 2015 - L 6 SF 71/15 B und 14. April 2015 - L 6 SF 352/15 E, beide nach juris) und ergänzt, dass § 197a Abs. 3 SGG weder hinsichtlich der Erstattungsgrundlage noch der Art der Leistungsträgerschaft des anderen Trägers differenziert.

  • LSG Thüringen, 02.05.2018 - L 1 SF 292/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gerichtskosten - Erstattungsstreitigkeit zwischen

    Im Weiteren hat sich der Erinnerungsführer - unter Bezugnahme auf ein Parallelverfahren - auf Entscheidungen des Thüringer Landessozialgerichts (Beschluss vom 14. April 2015 - L 6 SF 352/15 E) und des Sozialgerichts Mannheim (Beschluss vom 7. Mai 2013 - S 9 SO 4188/12) berufen.

    Dieser Auffassung des Bundessozialgerichts schließt sich der Senat ausdrücklich an (a.A. der früher zuständige 6. Senat des Thüringer Landessozialgerichts, Beschlüsse vom 18. März 2015 - L 6 SF 71/15 B und 14. April 2015 - L 6 SF 352/15 E, beide nach juris) und ergänzt, dass § 197a Abs. 3 SGG weder hinsichtlich der Erstattungsgrundlage noch der Art der Leistungsträgerschaft des anderen Trägers differenziert.

  • LSG Thüringen, 04.05.2018 - L 1 SF 291/16

    Anfall von Gerichtskosten bei Erstattungsstreitigkeiten von Sozialhilfeträgern

    Im Weiteren hat sich der Erinnerungsführer auf eine Entscheidungen des Thüringer Landessozialgerichts (vom 14. April 2015 - L 6 SF 352/15 E) und des Sozialgerichts Mannheim (vom 7. Mai 2013 - S 9 SO 4188/12) berufen.

    Dieser Auffassung des Bundessozialgerichts schließt sich der Senat ausdrücklich an (a.A. noch der vormalige 6. Senat des Thüringer Landessozialgerichts mit Beschlüssen vom 18. März 2015 - L 6 SF 71/15 B und 14. April 2015 - L 6 SF 352/15 E, beide nach juris) und ergänzt, dass § 197a Abs. 3 SGG weder hinsichtlich der Erstattungsgrundlage noch der Art der Leistungsträgerschaft des anderen Trägers differenziert.

  • LSG Thüringen, 04.05.2018 - L 1 SF 289/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gerichtskostenfreiheit für Träger der Sozialhilfe

    Im Weiteren hat sich der Erinnerungsführer auf eine Entscheidungen des Thüringer Landessozialgerichts (vom 14. April 2015 - L 6 SF 352/15 E) und des Sozialgerichts Mannheim (vom 7. Mai 2013 - S 9 SO 4188/12) berufen.

    Dieser Auffassung des Bundessozialgerichts schließt sich der Senat ausdrücklich an (a.A. noch der vormalige 6. Senat des Thüringer Landessozialgerichts mit Beschlüssen vom 18. März 2015 - L 6 SF 71/15 B und 14. April 2015 - L 6 SF 352/15 E, beide nach juris) und ergänzt, dass § 197a Abs. 3 SGG weder hinsichtlich der Erstattungsgrundlage noch der Art der Leistungsträgerschaft des anderen Trägers differenziert.

  • LSG Thüringen, 02.05.2018 - L 1 SF 290/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gerichtskosten - Erstattungsstreitigkeit zwischen

    Im Weiteren hat sich der Erinnerungsführer auf eine Entscheidungen des Thüringer Landessozialgerichts (vom 14. April 2015 - L 6 SF 352/15 E) und des Sozialgerichts Mannheim (vom 7. Mai 2013 - S 9 SO 4188/12) berufen.

    Dieser Auffassung des Bundessozialgerichts schließt sich der Senat ausdrücklich an (a.A. noch der früher zuständige 6. Senat des Thüringer Landessozialgerichts mit Beschlüssen vom 18. März 2015 - L 6 SF 71/15 B und 14. April 2015 - L 6 SF 352/15 E, beide nach juris) und ergänzt, dass § 197a Abs. 3 SGG weder hinsichtlich der Erstattungsgrundlage noch der Art der Leistungsträgerschaft des anderen Trägers differenziert.

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